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TERMS & CONDITIONS
- 1.1 Der Anbieter - nachfolgend „Markenbuilder.com“ genannt - bietet Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie und Multimedia an, und zwar in den Bereichen Branding, Online-Marketing, Marktforschung und Vertrieb. Hierzu gehören Programmierungen, Hard-/Softwarekonfigurationen und -installationen, die Erstellung von computergestützten Layouts und Grafiken, die Entwicklung von Konzepten, Redaktionen und Recherchen (nachfolgend zusammen „Produkte“ oder „Produkt“ genannt) sowie Management- und Beratungsleistungen (nachfolgend zusammen „Leistungen“ oder „Dienstleistung“ genannt).
- 1.2 Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es unter anderem, autorisierten Kunden entsprechende Nutzungsrechte an den Leistungen von Markenbuilder.com einzuräumen und die missbräuchliche Ausübung von Nutzungsrechten durch Dritte zu verhindern.
- 1.3 Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung aller von Markenbuilder.com bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten auch für etwaige Aktualisierungen der Produkte.
- 1.4 Kunden werden von Markenbuilder.com unter den nachfolgenden Bedingungen Nutzungsrechte an den Produkten eingeräumt.
- 1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Markenbuilder.com gelten ausschließlich; etwaige von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Markenbuilder.com abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Markenbuilder.com entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Markenbuilder.com hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Markenbuilder.com gelten auch dann, wenn Markenbuilder.com in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Markenbuilder.com gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, die unter Ziffer 1.1 fallen. Die vorbehaltlose Ausführung einer Lieferung oder Leistung stellt keine stillschweigende Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Kunden dar, selbst wenn Markenbuilder.com die Abweichungen kennt.
- 1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
- 1.7 In diesen Geschäftsbedingungen:
- Datenträger: elektronisches Speichermedium wie beispielsweise ein USB-Stick zur dauerhaften Speicherung maschinenlesbarer Informationen.
- Download: Datenübertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung maschinenlesbarer Werke oder anderer Daten auf dem Computer eines Benutzers.
- Computer: technisches Gerät zur Verarbeitung maschinenlesbarer Daten durch den Nutzer, beispielsweise Speicher, Bildschirm und Drucker.
- Speicherung: elektronische Eingabe von Werken oder anderen maschinenlesbaren Daten in einen Computer mittels einer Tastatur, ihre Aufzeichnung in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder ihre elektronische Eingabe mittels Scanner.
- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von informationstechnischen Begriffen und Zeichen, Qualitätsanforderungen, Formatvorgaben oder Ähnlichem sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen DIN-Normen maßgebend.
- 2.1 Urheberrecht: Die Produkte einschließlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt sämtliche Rechte von Markenbuilder.com an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse etc.) uneingeschränkt an.
- 2.2 Nutzungsrechte des Kunden: Markenbuilder.com überträgt dem Kunden an den oben bezeichneten Dienstleistungen und Produkten zeitlich und räumlich unbeschränkt das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in beliebiger Auflage und Form. Die Lizenzbestimmungen der eingesetzten Redaktionssysteme sind weiterhin gültig. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch Markenbuilder.com an den Kunden sowie deren Abtretung ist bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars. Der Kunden ist nicht berechtigt, vorher seinerseits Nutzungsrechte an den Dienstleistungen und Produkten von Markenbuilder.com
- 2.3 Keine Änderung von Schutzrechtshinweisen: Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, Änderungen an den in den Produkten/Leistungen enthaltenen Firmen-, Marken-, Copyrightvermerken oder sonstigen Angaben zu Rechtsvorbehalten und Nutzungsrechten vorzunehmen.
- 2.4 Präsentationen/Pitches: Kommt nach einer Präsentation kein Auftrag zustande, verbleiben sämtliche Leistungen, insbesondere Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Designs, Werke, Ideen etc. im Eigentum von Markenbuilder.com. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material zu verwenden, zu verändern oder als Grundlage für die Erstellung eigenen Materials in irgendeiner Form zu verwenden. Kommt kein Auftrag zustande, hat der Kunde sämtliche in seinem Besitz befindlichen Präsentationsmaterialien unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Kommt kein Auftrag zustande, behält sich Markenbuilder.com das Recht vor, die präsentierten Ideen, Werke, Designs etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
- 3.1 Die vom Kunden an Markenbuilder.com zu zahlende Vergütung richtet sich nach der aktuell gültigen Leistungsbeschreibung (Kostenvoranschlag) von Markenbuilder.com. Die Vergütung sowie die zugesicherten Leistungen innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums werden im Kostenvoranschlag individuell festgelegt.
- 3.2 Vergütung: Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wird die Auftragssumme des Kostenvoranschlags in mehreren Teilen in Rechnung gestellt. Zu welchem Satz dieser anfällt liegt sowohl an der Diestleistungskategorie, sowie dem Ordervolumen. Bsp.: Mit Beauftragung einer Marktforschung in Höhe von 30,000,-€ Netto wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragsvolumens zur sofortigen Zahlung fällig. Der restliche Betrag wird nach Abschluss und finaler Lieferung fällig. Für Leistungen, welche auf dem monatlichen “Retainer” Modell basieren (bspw. Online Marketing), werden die Leistungen jeweils zu Beginn des Monats vorgenommen. Hier finden die Anzahlungskosten in Form von einmaligen Einrichtungskosten bzw. einer Einrichtungspauschale statt. Im weiteren Projektverlauf führen folgende Umstände zur Abrechnung des Fortschrittes, einer Auftragsposition oder des Gesamtprojektes: Anteilige Abrechnung der Projektfortschritte jeweils zum Monatsende (abzüglich bereits geleisteter Zahlungen)* Erfüllung und schriftliche Abnahme des Gesamtprojektes durch den Kunden Fehlende Mitwirkung des Kunden zur Erfüllung der Auftragsposition (innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung zu schriftlichen, diesbezüglichen Fragestellungen) Die Vergütung wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Dienstleistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. *Beispiel zu 3.2.1: Das Projektvolumen beträgt EUR 12.000 und der Auftraggeber erhält eine Anzahlungsrechnung über EUR 4.000. Zum Ende des Kalendermonats werden Leistungen in Höhe von EUR 5.000 erbracht und abzgl. der Anzahlung noch EUR 1.000 zur Zahlung fällig. Das restliche Projektbudget von EUR 7.000 wird auch jeweils zum Monatsende nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt.
- 3.3 Fortlaufende Positionen: Fortlaufende Positionen haben – sofern nicht anders ausgewiesen – eine Laufzeit von 12 Monaten, die mit Beauftragung im Voraus in Rechnung gestellt wird. Sie verlängern sich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils um eine weitere Laufzeit.
- 3.4 Werkvertrag: Mit der Beauftragung wird ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB geschlossen, dem die als Kostenvoranschlag zu verstehende Kalkulation des unterbreiteten Angebotes im Sinne von § 650 BGB zugrunde liegt. Somit schuldet Markenbuilder.com die Erstellung des vereinbarten Werkes.
- 3.5 Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Markenbuilder.com berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gegenüber dem Kunden zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist Markenbuilder.com berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Falls Markenbuilder.com in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Markenbuilder.com berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass Markenbuilder.com als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- 3.6 Kündigung: Bei eintretendem Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung des Kunden (innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung zu schriftlichen Projektfragestellungen) zur Auftragserfüllung behält sich Markenbuilder.com die Kündigung des Vertrages vor. Bei Kündigung des Vertrages durch Markenbuilder.com oder den Kunden werden alle erbrachten Aufwände vollständig, sowie das verbleibende Projektbudget nach § 649 BGB pauschal zu 10% in Rechnung gestellt.
- 3.7 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 4.1 Mehraufwände durch erhöhte Arbeitsaufwände: Alle im Projektverlauf entstehenden Aufwände werden kontinuierlich protokolliert. Nach Freigabe der Konzeption (Gliederung und Architektur) wird eine präzisere Bewertung der Aufwände für alle nachfolgenden Positionen durchgeführt. Sobald für Markenbuilder.com erkennbar wird, dass der zur Auftragserfüllung erforderliche Arbeitsaufwand diesen Kostenvoranschlag um mehr als 10 % übersteigt, wird Markenbuilder.com den Kunden darüber in Kenntnis setzen. Markenbuilder.com hat das Recht, diesen Kostenanschlag übersteigende Mehrkosten abzurechnen, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Diese Aufwände werden zum gleichen Tagessatz verrechnet, der im Kostenvoranschlag angesetzt ist (gültig innert 6 Monate ab Erstellung des Kostenvoranschlages).
- 4.2 Mehraufwände durch Neuanforderungen: Sobald Mehraufwände durch konzeptionelle, gestalterische oder funktionelle Änderungswünsche des Kunden absehbar sind, wird Markenbuilder.com den Kunden darüber informieren. Zur Freigabe dieser Mehraufwände genügt der formlose Schriftverkehr.
- 4.3 Mehraufwände durch Projektverlängerung: Jedes Projekt ist mit Kosten für Management und Infrastruktur verbunden, die sich über die Laufzeit erhöhen. Soweit nicht bereits im Kostenvoranschlag spezifiziert, stellt Markenbuilder.com in der Kickoff-Besprechung den zeitlichen Rahmen des Projektes vor. Falls das Projekt z.B. durch ineffiziente Mitwirkung auf Kundenseite um mehr als zwei Wochen überzogen wird, behalten wir uns vor, jede zusätzliche Woche mit 3 % des Projektbudgets in Rechnung zu stellen.
- 5.1 Gegebenenfalls erforderliche Installationen eines Produktes erfolgen über einen Download oder in Form der Übergabe eines sonstigen Datenträgers.
- 5.2 Bei gesonderter Vereinbarung wird Markenbuilder.com den Kunden und eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter nach Installation eines Produktes in die Benutzung des Programms einweisen. Auf Wunsch des Kunden wird Markenbuilder.com die Einweisung wiederholen oder intensivieren; die zusätzliche Einweisungszeit ist dabei gesondert zu vergüten.
- 5.3 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine für die Erbringung des Produkts oder der Dienstleistung durch Markenbuilder.com.
- 5.4 Der Kunde ist zum Rücktritt erst berechtigt, wenn die, durch Markenbuilder.com nach Fälligkeit gesetzte, angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen ist. Die Frist ist in der Regel angemessen, wenn sie mindestens vier Wochen beträgt.
- 5.5 Setzt der Kunde Markenbuilder.com, wenn dieser bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern Markenbuilder.com die gesetzte Frist schuldhaft hat verstreichen lassen. Die Frist muss mindestens vier Wochen betragen.
- 5.6 Schadensersatzansprüche gegen Markenbuilder.com wegen Verzuges richten sich nach Ziffer 7.
- 6.1 Jede Gewähr für die Richtigkeit der Daten aus Datenbanken, die ggf. in dem Produkt/der Dienstleistung enthalten sind, wird ausgeschlossen.
- 6.2 Stellen sich Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs als mangelhaft heraus, so kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall kann Markenbuilder.com nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
- 6.3 Ist Markenbuilder.com zur Mängelbeseitigung/Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Markenbuilder.com zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Neuherstellung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu vermindern und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht des Kunden, gem. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- 7.1 Markenbuilder.com haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Markenbuilder.com nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- 7.2 Die Haftung für Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- 7.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Markenbuilder.com nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
- 8.1 Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenüber Markenbuilder.com schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten.
- 8.2 Mängel, die im Rahmen der unter Ziffer 8.1 beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte Mängel), müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer 8.1 dargelegten Rügeanforderungen schriftlich gerügt werden.
- 8.3 Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- 9.1 Markenbuilder.com behält sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Markenbuilder.com aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Markenbuilder.com verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Markenbuilder.com.
- 9.2 Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Markenbuilder.com berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen.
- 9.3 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Markenbuilder.com erlischt das diesbezügliche Recht des Kunden zur Nutzung und Verwendung des hiervon betroffenen Produktes. Sämtliche vom Kunden angefertigten diesbezüglichen Programmkopien müssen vom Kunden unverzüglich gelöscht werden.
- Es ist Markenbuilder.com gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Markenbuilder.com von diesem zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses von Markenbuilder.com erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der Allgemeinheit aufgrund von Veröffentlichungen Dritter ohne Zutun des Kunden zugänglich gemacht worden sind; für das Vorliegen einer solchen Ausnahme trägt der Kunde die Beweislast.
- 12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Markenbuilder.com und Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- 12.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird München als Gerichtsstand vereinbart. Markenbuilder.com bleibt es jedoch vorbehalten, auch einen anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
- 12.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Markenbuilder.com in München.
- 12.4 Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam. Der Verzicht auf diese Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.
- 12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die bestmöglich dem am nächsten kommt, was Markenbuilder.com und der Kunde gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.